Die Gewährung des Zuschusses. ist von der Höhe des Einkommens abhängig.
a) Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 21.883,00 Euro
b) Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 30.913,00 Euro
Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien
erfüllen:
• Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. März 2026.
• Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.
• Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig
pro Haushalt).
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt frühestens ab 01. April 2026