Heizkostenzuschuss 16.03 - 15.05.2026

Land OÖ Heizkostenzuschuss

Die Gewährung des Zuschusses. ist von der Höhe des Einkommens abhängig.

a) Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 21.883,00 Euro

b) Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 30.913,00 Euro


Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien 

erfüllen:

• Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. März 2026.

• Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.

• Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig 

pro Haushalt).


 Die Bearbeitung der Anträge erfolgt frühestens ab 01. April 2026

12.03.2026 15:00